Persönlich, anpackend, unkompliziert..
Selbstverständlich können Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Eigenregie erledigen. In der gleichen Zeit könnten Sie allerdings auch chinesisch lernen, sich um ihr Business kümmern oder einfach mal durchatmen. Wer machen lässt, hat mehr von seiner Zeit. Der Weg zu einem effizienteren Zeitmanagement führt daher zu der Überlegung, die Steuerfrage loszulassen und abzugeben.
Am sichersten in die Hände eines Spezialisten! Unser erfahrenes Team bei Hofmann & Franz berät Sie individuell und erarbeitet Lösungen, die zu Ihren Wünschen und Anforderungen passen. Wir kümmern uns jederzeit zuverlässig um Ihre finanziellen Belange und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre Ziele.
Von der DATEV eG wurden wir ausgezeichnet als "digitale Kanzlei 2019".
Unser Leistungs- und Serviceangebot auf einen Blick.
Vertrauen ist der Schlüssel für eine langfristige Geschäftsbeziehung. Daher legen wir ganz besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Egal ob Sie als Privatperson, Existenzgründer oder Unternehmer zu uns kommen: Wir richten uns nach Ihnen. Wir entwickeln passgenaue Strategien für Ihre derzeitige Lebenssituation und betreuen Sie umfassend bei allen steuerlichen Fragen. Auch bei Ihnen zu Hause. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie.
Kompetente und umfassende steuerliche Beratung, persönliche Betreuung in allen Bereichen der Steuergestaltung und -optimierung dürfen Sie als Grundfundamente unserer täglichen Arbeit ganz selbstverständlich von uns erwarten. Von der klassischen Einkommensteuererklärung bis zu den komplexen Unternehmenssteuererklärungen aller Rechtsformen sowie Erbschaftsteuererklärungen betreuen wir Sie zuverlässig.
Wir erledigen sämtliche Buchhaltungsarbeiten für Sie, einschließlich betriebswirtschaftlicher Auswertungen und der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Branchenvergleiche, Offene-Posten-Auswertungen und Kostenrechnung/Controlling runden das Angebot ab. Selbstverständlich sind wir auch Ihr Partner bei der Betreuung der Buchhaltung bei Ihnen vor Ort. Neben der klassischen Buchhaltung in Papierform bieten wir auch, in Zusammenarbeit mit der DATEV eG, die "Buchführung mit Zukunft", an. Sie basiert auf digitalen Belegen. Sie benötigen lediglich ein Faxgerät oder einen Scanner. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen im Haus.
Für Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. sämtlicher Sonder- bescheinigungen von Arbeitsamt bis Zukunftssicherung sind wir ebenfalls Ihr "Full-Service-Partner" ob in Papierform oder digital – Sie haben die Wahl.
Wir erstellen Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Anforderungen sowie die dazugehörenden betrieblichen Steuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Bilanz / Bilanzpolitik und unterstützen Sie bei der Offenlegung Ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger.
Das bedeutet, jeder Mandant wird unabhängig von der Größe des Mandats persönlich von einem der beiden Steuerberater betreut. Dabei nehmen wir das Wort „Betreuung“ durchaus sehr wörtlich. Wir warten nicht, bis Sie sich bei uns melden, sondern kommen auch von uns aus auf Sie zu, egal, ob es sich um laufende Steuerfragen handelt oder um die langfristige Entwicklung Ihres Unternehmens. Als unser Mandant sind Sie für uns mehr, als nur eine Steuernummer.
Grundsätzlich haben natürlich auch wir geregelte Arbeitszeiten. Und doch: Wenn’s pressiert, erledigen wir die Buchhaltung noch am selben Tag, setzen uns – wenn bspw. unternehmerische Entscheidungen unaufschiebbar sind oder es Ihr Zeitplan einfach nicht anders erlaubt – auch mal abends oder am Wochenende mit Ihnen zusammen. Kurz, wir lassen Sie nicht ausgerechnet dann hängen, wenn es bei Ihnen „brennt“.
Kundennähe drückt sich für uns auch darin aus, dass wir direkt zu Ihnen ins Haus kommen. Manchmal nur, um Ihnen Wege abzunehmen. Oft aber auch, um effektiver arbeiten zu können. Direkt in Ihrer Schaltzentrale haben wir neben dem unmittelbaren Kontakt zu verantwortlichen Mitarbeitern auch alle notwendigen Unterlagen, Zahlen und Papiere im Zugriff und sparen so kostbare Zeit, lange Wege und beugen Missverständnissen vor.
Links, Tipps und Downloads die helfen können.
05.03.2021 | Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020 |
Bis Ende Februar mussten Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenversicherer, Träger von Sozialleistungen und andere meldepflichtige Stellen, die Daten für das Jahr 2020 an die Finanzverwaltung übermitteln. In den nächsten Wochen können die Finanzämter mit der Bearbeitung der... | |
02.03.2021 | Drittes Corona-Steuerhilfegesetz |
Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerlichen Maßnahmen vorgesehen: Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der... | |
01.03.2021 | Kürzere Nutzungsdauer von Computerhard- und Software |
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann für Computerhardware (einschließlich der dazugehörenden Peripheriegeräte) sowie für die Dateneingabe und verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware künftig eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem... | |
26.02.2021 | Bundesrat bestätigt Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 |
Der Bundesrat hat am 12.02.2021 dem Gesetz zur Fristverlängerung für Steuererklärungen 2019 zugestimmt. Damit wird die regulär am 28.02.2021 ablaufende Abgabefrist um ein halbes Jahr verschoben. Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und dazu einen... | |
23.02.2021 | Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung nicht vergessen |
Wer eine Dienstleistung, die normalerweise auch jemand aus dem eigenen Haushalt erledigen könnte, von Dritten erledigen lässt, zum Beispiel die Wohnung, den Teppich oder die Fenster reinigen, kann die entstandene Ausgabe für den Dienstleister bei der Einkommensteuererklärung... | |
19.02.2021 | Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten "Stadtteilzentrums" |
Bestehen bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume, sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen. Dies entschied der BFH... | |
Antrag auf Befreiung Rentenversicherungspflicht Download [PDF]
Personalfragebogen Download [PDF]
Personalfragebogen Minijobs Download [PDF]
Bundesfinanzministerium:
www.bundesfinanzministerium.de
Abfrage Umsatzsteuer-ID-Nr.
evatr.bff-online.de/eVatR/
Formulare Finanzamt:
www.formulare-bfinv.de
Basiszinssatz:
www.basiszinssatz.de
Existenzgründer:
www.existenzgruender.de
Unternehmensregister:
www.unternehmensregister.de